Etikett "Rückstellprobe"
Rückstellproben = Versicherung gegen Anklage
Seit 2006 ist es Fakt (europäische HACCP-Richtlinien) dass Sie als Hersteller von Speisen automatisch die Gewährleistung für die hygienische Sicherheit der Lebensmittel dem Gast gegenüber geben müssen.
Nur eine Rückstellprobe kann Sie davor schützen, ungerechtfertigt in Haftung genommen zu werden.
Daher ist es ratsam, von den Speisenkomponenten (ca. 150 - 200 Gramm) Rückstellproben zu machen, diese zu Dokumentieren.
Auch wenn die Komponenten kein Ei oder andere kritische Substanzen enthält, so dient eine lückenlose Rückstellproben-Serie Ihrer dargebotenen Speisen aus jeder Charge zu Ihrer beruhigenden Sicherheit. Damit können Sie jederzeit nachweisen, dass im Falle eines Falles Sie als Koch nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Mit Salmonellen-Vergiftung, um nur ein Beispiel zu nennen, ist nicht zu Spaßen.
Die Behälter sollten eindeutig beschriftet werden, damit gegenüber den Behörden keinerlei Zweifel aufkommen kann.
Hier ein Beispiel für eine optimale Beschriftung der Rückstellprobe:
Die Rückstellprobe sollte etwa 10 - 14 Tage tiefgekühlt aufbewahrt werden. Hierzu gibt es praktische Rückstellproben-Systeme.
Einen Link dazu zu unserem anderen Web-Shop
www.Gastro-HACCP.eu
1 VE = 1 Spender à 500 Etiketten.
Etikettengröße: 35 x 70 mm
Das HACCP-Konzept verlangt eine passende Aufbewahrung für die Kennzeichnungsetiketten.
Abbildung ähnlich - Änderung und Irrtümer vorbehalten